Staatlich anerkannte Sport- und Gymnastikschule GLASER, Berufsfachschule
60528 Frankfurt, Güntherstrasse 39, Tel.: 069 / 96 74 11 99 FAX: 069 / 96 74 11 97


Anmeldung und Vertrag für Ausbildung zur/zum
 staatl. geprüften Sport- und Gymnastiklehrerin/lehrer 

Füllen Sie bitte alle erforderlichen Angaben aus, drucken Sie die Anmeldung anschließend aus und unterschreiben Sie diese. Senden Sie die Anmeldung mit den erforderlichen Anlagen per Post an unsere Anschrift. 

Name: Nationalität:

  Vorname:  

Geburtsort:
Straße: Geburtsdatum:
PLZ, Wohnort: Familienstand:  ledig:   verh.: bitte ankreuzen
Telefon: Schulabschluss:
FAX: Berufsausbildung:
Email: Praktikum:

Hiermit melde ich mich zu der am 1.Oktober beginnenden Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Gymnastiklehrer/in auf der Grundlage der nachfolgenden Vertragsbedingungen an.

Die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen, Abschlusszeugnis der Realschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis, sowie der Nachweis über die gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Zeugnis, liegen vor. Weitere erforderliche Unterlagen werde ich bis spätestens zu Beginn der Ausbildung nachreichen. Einen Lebenslauf mit Lichtbild lege ich dieser Anmeldung bei (bei Ausdruck), oder sende diese separat per Post zu (bei e-mail Anmeldung).

Vertragsabschluß

Mit der Annahmeerklärung der Schule ist der Ausbildungsvertrag abgeschlossen.

Verpflichtung der Schule

Durch die Bestätigung der Anmeldung verpflichtet sich die Schule zur ordnungsgemäßen Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes und zur Ausbildung des Schülers auf der Grundlage der staatlichen Ausbildungsrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung unter Berücksichtigung der besonderen Schwerpunkte der Schule.

Verpflichtung des Schülers

Der Schüler hat insgesamt folgende Zahlungen zu leisten:

Kosten für schuldhaft beschädigte oder nicht zurückgegebene Geräte und Lehrmittel sind vom Schüler zu tragen. Für den Fall, dass die Erhöhung der Ausgaben und Aufwendungen (z.B. gesetzlich bedingte Gehaltserhöhungen, Erhöhung der Steuer- und Sozialabgaben) die Kalkulationsgrundlage maßgeblich beeinflussen, bleibt es der Schule vorbehalten, eine angemessene Erhöhung der Beiträge zu fordern, jedoch frühestens ab Beginn des nächsten Halbjahres. Hierfür ist die Bestimmung des § 315 BGB maßgebend. Ist der Schüler zur Zahlung des erhöhten Beitrags nicht bereit, so steht ihm das Recht zu, zum Ende des laufenden Schulhalbjahres zu kündigen. Er hat die Anschläge am schwarzen Brett regelmäßig zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls seine gesetzlichen Vertreter darüber zu unterrichten.

Laufzeit des Vertrags

Der Ausbildungsvertrag wird auf fest bestimmte Zeit abgeschlossen und zwar für die Dauer von drei Jahren. Die Verpflichtung des Schülers während der Vertragszeit wird nicht dadurch berührt, dass dieser die Ausbildung nicht antritt oder zu einem späteren Zeitpunkt dem Unterricht fernbleibt, insbesondere ändert dies nichts an seiner Zahlungsverpflichtung.

Vorzeitige Beendigung des Vertrags

Eine vorzeitige Beendigung des Ausbildungsvertrags ist jeweils zum Ende des Schuljahres möglich. Die Schule ist hiervon spätestens sechs Wochen vor diesem Zeitpunkt schriftlich zu benachrichtigen.

Eine sonstige Kündigung ist nur möglich wenn ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vorliegt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

In allen Fällen der außergewöhnlichen Kündigung sind die Kostenbeiträge bis zum Ablauf des nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermins zu entrichten, sofern die Außerordentliche Kündigung durch ein vertragswidriges Verhalten des Schülers oder der Eltern verursacht wurde.

Die für die Schule bestehende Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Ausbildung wird hinfällig (und rechtfertigt somit die Kündigung durch die Schule nach § 626 BGB), wenn eine weitere Teilnahme an der Ausbildung unmöglich ist. Davon ist u.a. auszugehen bei erheblicher Verletzung der Schulordnung, bei Verletzung der Schulordnung in untergeordneten Punkten trotz Ermahnung und Androhung der Folgen, ferner bei völlig unzureichender Mitarbeit und nicht ausreichenden Leistungen.

Die Anwendung des § 627 BGB ist für beide Vertragspartner ausgeschlossen.

Sonstiges

Die beiderseitigen Leistungen sind am Ort der Schule zu erfüllen.

Eine eventuelle Teilwirksamkeit von einzelnen Punkten berührt die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen nicht. Die entsprechenden Punkte sind dann so ergänzend auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht ist.

Die Schulleitung empfiehlt, sämtliche Kosten der Ausbildung monatlich zu bündeln. Dadurch erhöht sich der Monatsbeitrag auf € 420,00.


Mit der vorstehenden Anmeldung und den damit verbundenen Vertragsbedingungen meiner/meines/unserer/unseres Tochter/Sohnes/Mündels bin/sind ich/wir einverstanden.

Zugleich verpflichte(n) ich/wir mich/uns, die gesamten aufgeführten Kosten gesamtschuldnerisch zu tragen

                                                                                      

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Ort und Datum Unterschriften des Schülers und der Eltern/Erziehungsberechtigten 
bzw. anderweitiger Vertragspartner
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Frankfurt am Main, den                                                  
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Unterschrift des Schulträgers